




Die Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Folgen ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Darum soll dieses Ziel mit einem neuen Klimaschutz-Artikel in unserer Kantonsverfassung verankert werden.
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Der neue Klimaschutz-Artikel verpflichtet den Kanton und die Gemeinden, sich aktiv für die Begrenzung des Klimawandels und seiner Folgen einzusetzen.
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Massnahmen sind namentlich in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, sowie Industrie und Gewerbe vorgesehen.
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Kanton und Gemeinden können finanzielle Fördermassnahmen ergreifen, z.B. für die Produktion erneuerbarer Energien.




Beat Bloch
Kantonsrat CSP, Initiant
«Ich sage am 15. Mai JA zum Klimaschutz-Artikel: Weil ein Artikel für ein gutes Klima in die Verfassung gehört!»
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